Einfach - ohne Wartezeiten
Rezept bestellen
Bitte beachten Sie:
Seit dem 01.01.2024 werden entsprechend den neuen gesetzlichen Vorgaben alle Rezepte für gesetzlich Versicherte Patienten als E-Rezepte erstellt. Bitte beachten Sie, dass vorher einmalig im Quartal das Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte erforderlich ist. Bei Bestellung einer Folgeverordnung kann das E-Rezept am nächsten Werktag in jeder Apotheke mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden. Für privat versicherte Patienten ändert sich vorläufig nichts. Sie erhalten weiterhin Ihre Rezepte als Ausdruck in der Praxis.